Wir freuen uns Sie auf unserer Homepage zu begrüßen.

Folgend geben wir Information zu unserem Therapieablauf.

Gerne steht das Team für weitere Fragen zur Verfügung.

Was benötige ich für die Therapie?

Sie benötigen eine Verordnung für Physiotherapie von ihrem Hausarzt / Hausärztin oder behandelnden Facharzt / Fachärztin. Diese sollte bitte chefärztlich von der für sie zuständigen Krankenkasse bewilligt sein.

Wie funktioniert die VerrechNung?

Alle Therapeuten und Therapeutinnen sind WahltherapeutInnen

Die Therapie wird mittels Privatrechnung beglichen. Diese können sie mit ihrer Verordnung bei ihrer zuständigen Krankenkasse einreichen und erhalten 80 % des Kassentarifs (nicht der Rechnung) zurück.

Was soll ich mitbringen?

Sie sollten außer ihrer Verordnung möglichst angenehme Kleidung mitbringen. Falls sie in der Therapie Sportbekleidung benötigen, werden sie informiert. Leintücher und Handtücher werden von den TherapeutInnen gestellt.

Kann ich auch ohne Verordnung kommen?

Wenn sie gesund und beschwerdefrei sind, können sie ohne Verordnung kommen. In diesem Fall ist die Therapie eine präventive Maßnahme und / oder um spezifische Ziele im Training zu erreichen. Jedoch sind in diesem Fall die Kosten zu 100% von ihnen zu tragen.

Kann ich einen Termin absagen.

Ja, sie können einen Termin bis 24 Stunden vorher bei ihrem/ihrer Therapeuten/ Therapeutin absagen. Zu spät abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.

Wahltherapeut/IN

Der/Die Patient/Patientin nimmt zur Kenntnis, dass alle physiotherapeutischen Behandlungen im Zuge des Wahltherapeuten-Modus abgerechnet werden. Das bedeutet, dass alle Leistungen dem/der Patienten/Patientinnen privat in Rechnung gestellt werden.

Der Behandlungsbeginn hat innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungs- bzw. Chefarztdatum zu erfolgen. Die Behandlungsserie muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sein.

Privatleistungen wie präventive Therapie werden von den SV-Trägern nicht rückvergütet.

Kostenrückerstattung

Nach Bezahlung der Honorarnote gibt es die Möglichkeit bei seinem Krankenversicherungsträger eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

Die Originalhonorarnote, der Einzahlungsbeleg,chefärztlich bewilligte Überweisungsschein der zuweisenden Stelle.

Die Höhe der Kostenrückerstattung (80% des Kassentarifs plus Differenz zwischen Kassen-und Wahlarzttarifs) ist von den verordneten/bewilligten Einzelleistungen abhängig.

Ist eine Zusatzversicherung des/der Patienten/Patientin vorhanden obliegt es der Person, die Möglichkeit einer weiteren Kostendeckung zu prüfen.

Datenschutz / Verschwiegenheitspflicht

Wir sammeln ihre Daten nur zu beruflichen Zwecken. Bitte teilen sie ihrem/ihrer Therapeuten/Therapeutin alle ihrer Erkrankungen und Beschwerden mit. Nicht mitgeteilte Information kann zu einem negativen Therapierfolg führen.

Ihre persönlichen Daten werden sorgsam behandelt und ohne Einverständnis oder ausdrücklichen Wunsch an keine zweiten oder dritten Personen/Firmen weitergegeben.